Psychotherapeutische Praxis Langenselbold – Ihr kompetenter Psychologe im Main-Kinzig-Kreis

Ablauf einer Verhaltenstherapie


Einige Therapeuten bieten seit 2017 die psychotherapeutische Sprechstunde an, die voraussichtlich ab März 2018 verpflichtend wird und u.a. über die Terminstelle der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart werden kann. Ein Gespräch innerhalb dieser Sprechstunde bedeutet nicht, dass Ihnen ein fester Therapieplatz angeboten werden kann. Vielmehr dient die psychotherapeutische Sprechstunde dazu, eine erste Einschätzung und Abklärung der Symptomatik vorzunehmen sowie die Indikation für Psychotherapie zu prüfen. Darüber hinaus können Ihnen in der Sprechstunde Informationen gegeben und Behandlungsempfehlungen ausgesprochen werden.

Wenn Ihnen zeitnah weitere Termine angeboten werden können und sich sowohl Patient/Klient als auch Therapeut eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können, stehen in der sog. „Probatorik“ bis zu 6 weitere Sitzungen zur Verfügung. In diesen „Probesitzungen“ werden die behandlungsbedürftigen Beschwerden erfasst, die Lebensgeschichte und die Entwicklung der Probleme besprochen, eine Diagnose erstellt, ein erstes Störungsverständnis entwickelt sowie eine Zielfindung für die Therapie vereinbart.

Anschließend kann der Therapeut gemeinsam mit dem Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Hierzu benötigt Ihre Krankenkasse noch zusätzlich die Angabe eines körperlichen Befundes, den sog. „Konsiliarbericht“. Den Vordruck erhalten Sie von Ihrem Therapeuten, die Abklärung kann i.d.R. durch Ihren Hausarzt erfolgen. 

Wird die Kostenübernahme befürwortet, können im Rahmen einer Kurzzeittherapie bis zu zwei Mal 12 Sitzungen oder im Rahmen einer Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen abgehalten werden.

Der Behandlungsumfang und die Behandlungsfrequenz werden individuell festgelegt. Die Therapiesitzungen finden üblicherweise einmal die Woche für 50 Minuten statt.

Kosten für verschiedene psychotherapeutischen Behandlungen in Langenselbold


Gesetzlich versicherte Patienten

Hier übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie sowie die Kosten der Probatorischen Sitzungen und der psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen

Der Großteil der privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Patient/Klient sollte sich diesbezüglich vorher mit seiner Privaten Krankenkasse in Verbindung setzen und den Leistungsumfang des Tarifs erfragen.

Sie erhalten für die abgehaltenen Therapiesitzungen und erbrachten Leistungen von mir eine Rechnung basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.

Selbstzahler

Für Selbstzahler einer Psychotherapie orientiert sich das zu erhebende Honorar ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Unsere psychologische Praxis ist eine Bestellpraxis. Dies bedeutet, dass zu einem vereinbarten Termin nur ein Patient/Klient einbestellt wird. Sollten Sie eine Therapiesitzung einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir um fristgerechte Absage 48 Stunden vor dem stattzufindenden Termin. Diese Frist ermöglicht es, den Termin einem anderen Patienten/Klienten zur Verfügung zu stellen. Sollte eine nicht fristgerechte oder gar keine Absage erfolgen, erheben wir ein Ausfallhonorar für die entgangene Leistung, welches ausschließlich vom Patienten/Klienten zu tragen ist und nicht von den Krankenkassen übernommen wird.

Rufen Sie uns unter +4961842059285 an, um Ihren Termin zu reservieren. Wir beraten Sie gerne!