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Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen über das persönliche Gespräch mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperloche Wohlergehen stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können.
Was ist Verhaltenstherapie?
Das Grundkonzept der „Verhaltenstherapie“ beruht auf der Annahme, dass menschliches Verhalten sowie Gefühle, Denkmuster und viele körperliche Prozesse als sinnvolle Strategien zur Lebensbewältigung oder als verständliche Reaktionen auf Belastungen gelernt werden. Solche (oft schon sehr früh erworbene) Bewältigungsmuster werden zu festen Gewohnheiten, die unter anderen/neuen Umständen jedoch eventuell mehr schaden als nutzen und somit zu Problemen führen können. Aber was einmal gelernt wurde, kann auch grundsätzlich „umgelernt“ werden.
Das Ziel ist dabei, Probleme (wieder) aktiv bewältigen zu können und nicht mehr „funktionierende“ Denk-, Bewertungs- und/oder Verhaltensmuster durch neue bzw. hilfreichere zu ersetzen. Dazu werden nach einer Problemanalyse und eventuellem Einsatz von Tests und Fragebögen Ziele und Strategien für den Veränderungsprozess erarbeitet und neue Möglichkeiten des Denkens und Verhaltens gesucht, geübt, ausprobiert und gemeinsam ausgewertet. Hierzu ist das regelmäßige Wahrnehmen der i.d.R. wöchentlichen Termine sowie Ihre aktive Mitarbeit – auch z.B. im Rahmen von „Hausaufgaben“ außerhalb der Therapiestunden – erforderlich.
Ablauf einer Verhaltenstherapie
Einige Therapeuten bieten seit 2017 die psychotherapeutische Sprechstunde
an, die voraussichtlich ab März 2018 verpflichtend wird und u.a. über die Terminstelle der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart werden kann. Ein Gespräch innerhalb dieser Sprechstunde bedeutet nicht, dass Ihnen ein fester Therapieplatz angeboten werden kann. Vielmehr dient die psychotherapeutische Sprechstunde dazu, eine erste Einschätzung und Abklärung der Symptomatik vorzunehmen sowie die Indikation für Psychotherapie zu prüfen. Darüber hinaus können Ihnen in der Sprechstunde Informationen und Behandlungsempfehlungen ausgesprochen werden.
Wenn Ihnen zeitnah weitere Termine angeboten werden können und können sich sowohl Patient/Klient als auch Therapeut eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen, stehen in der sog. „Probatorik“ bis zu 6 weitere Sitzungen zur Verfügung. In diesen „Probesitzungen“ werden die behandlungsbedürftigen Beschwerden erfasst, die Lebensgeschichte und die Entwicklung der Probleme besprochen, eine Diagnose erstellt, ein erstes Störungsverständnis entwickelt sowie eine Zielfindung für die Therapie vereinbart.
Anschließend kann der Therapeut gemeinsam mit dem Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Hierzu benötigt Ihre Krankenkasse noch zusätzlich die Angabe eines körperlichen Befundes, den sog. „Konsiliarbericht“. Den Vordruck erhalten Sie von Ihrem Therapeuten, die Abklärung kann i.d.R. durch Ihren Hausarzt erfolgen.
Wird die Kostenübernahme befürwortet können im Rahmen einer Kurzzeittherapie
bis zu zwei Mal 12 Sitzungen oder im Rahmen einer Langzeittherapie
bis zu 60 Sitzungen abgehalten werden.
Der Behandlungsumfang und die Behandlungsfrequenz werden individuell festgelegt. Die Therapiesitzungen finden üblicherweise einmal die Woche für 50 Minuten statt.
Kosten
Gesetzlich versicherte Patienten
Hier übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie sowie die Kosten der Probatorischen Sitzungen und der psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen
Der Großteil der privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Patient/Klient sollte sich diesbezüglich vorher mit seiner Privaten Krankenkasse in Verbindung setzen und den Leistungsumfang des Tarifs erfragen.
Sie erhalten für die abgehaltenen Therapiesitzungen und erbrachten Leistungen eine Rechnung basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Behilfestelle einreichen können.
Selbstzahler
Für Selbstzahler einer Psychotherapie orientiert sich das zu erhebende Honorar ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Unsere psychologische Praxis ist eine Bestellpraxis. Dies bedeutet, dass zu einem vereinbarten Termin nur ein Patient/Klient einbestellt wird. Sollten Sie eine Therapiesitzung einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir um fristgerechte Absage 48 Stunden
vor dem stattzufindenden Termin. Diese Frist ermöglicht es, den Termin einem anderen Patienten/Klienten zur Verfügung zu stellen. Sollte eine nicht fristgerechte oder gar keine Absage erfolgen, erheben wir ein Ausfallhonorar
für die entgangene Leistung, welches ausschließlich vom Patienten/Klienten zu tragen ist und nicht von den Krankenkassen übernommen wird.
Behandlungsspektrum
Depressionen
Belastungen, Erschöpfung, Lebenskrisen
Stress / Burn-Out
und berufliche Probleme (z.B. Mobbing)
Ängste und Panik
(Phobien, Panikattacken, soziale Ängste/Unsicherheiten, Zwänge, Prüfungsangst, anhaltende Sorgen und Ängste)
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
im Kontakt mit anderen Menschen
"Life events"
Trennungssituationen, Sinn- und Lebenskrisen, Beziehungsprobleme, Trauerproblematik
Konflikte in der Paarbeziehung
(u.a. Umgang mit seelischen Verletzungen, Schwierigkeiten oder Unzufriedenheit in der
Beziehungen außerhalb der Partnerschaft)
Coaching
Beratung bei definierten Problemstellungen, Krisen und Entscheidungen, die keine psychische Störung darstellen.